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Teichordnung

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Beachtet bitte die Teichordnung von den Angelteichen Koesterrieth und denkt daran, dass wir alle ohne Stress unserem Hobby nachkommen wollen und einen schönen Tag an einem tollen Gewässer verbringen wollen.

  • Das Betreten der Teichanlage geschieht auf eigene Gefahr.
  • Eltern haften für ihre Kinder.
  • Im Winter sind die Eisflächen nur nach ausdrücklicher Genehmigung betretbar.
  • Hunde sind auf der ganzen Anlage anzuleinen.
  • Das Angeln ist nur mit gültiger Tageskarte, Nachmittagskarte, 24 Stunden-Angelkarte, 48 Stunden-Angelkarte oder Nachtkarte erlaubt, die vor dem Angeln erworben werden muss.
    Für jede NICHT bezahlte Rute wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 EUR erhoben.
  • Mit dem Erwerb einer Tageskarte, Nachmittagskarte, 24 Stunden-Angelkarte, 48 Stunden-Angelkarte oder Nachtkarte wird die Teichordnung ausnahmslos anerkannt.
  • Jeder Angler muss unaufgefordert beim Kaufen der Tageskarte, Nachmittagskarte, 24 Stunden-Angelkarte, 48 Stunden-Angelkarte oder Nachtkarte seinen gültigen Fischereischein vorzeigen.
  • Jeder Angler, der nicht in Schleswig-Holstein wohnhaft ist, muss die Fischereiabgabe für Schleswig-Holstein vorweisen.
  • Ordnungsbehörden respektive deren Personal sowie der Teichaufsicht ist auf Verlangen der gültige Fischereischein, die Fischereiabgabe für Schleswig-Holstein sowie die gültige Tageskarte, Nachmittagskarte, 24 Stunden-Angelkarte, 48 Stunden-Angelkarte oder Nachtkarte vorzulegen.
  • Die Tageskarte, Nachmittagskarte, 24 Stunden-Angelkarte, 48 Stunden-Angelkarte oder Nachtkarte ist nicht auf andere Personen übertragbar.
  • Jeder Angler muss genügen Abstand zu seinem Angelkollegen halten.
  • Es ist Rücksicht auf andere Angelkollegen zu nehmen (Lautstärke).
  • Jegliches Anfüttern und das Angeln mit Futterkörben ist verboten!
  • Pro Angelrute ist nur ein Haken erlaubt.
  • Das Angeln mit Drillingshaken ist verboten, dies gilt auch für Wobbler, Spinner, Blinker etc.
  • Das Reißen der Fische ist strengstens untersagt.
  • Angeln mit Köderfischen ist untersagt.
  • Fangen der Fische mit Keschern o. ä. Utensilien ist verboten.
  • Graskarpfen (Ctenopharyngodon idella) dienen der Pflege der Teiche und dürfen nicht aktiv geangelt werden.
  • Karpfen jeglicher Art dienen der Pflege der Teiche und dürfen nicht aktiv geangelt werden.
  • Hechte (Esox lucius) dienen der Pflege der Teiche und dürfen nicht aktiv geangelt werden.
  • Gefangene Fische müssen mit einem Unterfangkescher gelandet werden.
  • Gefangene Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden.
  • Alle Fische müssen umgehend waidgerecht versorgt werden, mit Ausnahme unserer Pflegefische. Karpfen (alle Arten) und Hechte, dienen ausnahmslos der Pflege der Teiche und müssen schonend zurückgesetzt werden. Bei Nichteinhaltung erfolgt ein Hausverbot und eine Gebühr in Höhe von 50,00 EUR.
  • Das Ausnehmen und Auswaschen gefangener Fische innerhalb der Teichanlage ist grundsätzlich nicht erlaubt.
  • Gefangene Fische dürfen am Teich nicht verkauft werden.
  • Die Mülltonnen sind ausschließlich für Kleinteile wie abgerissene Angelschnüre, Montagen, Haken, leere Futterdosen und Pappbecher zu verwenden.
  • Defektes Angelzubehör, kaputte Stühle, Zelte und Essensreste gehören NICHT in die Mülltonnen, diese Dinge sind mitzunehmen und einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen.
  • Der Angelplatz ist sauber zu verlassen!
    Jeder entsorgt seinen produzierten Müll selbst!
    Angelsehne gehört dazu!
    Bei Nichteinhaltung wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 EUR erhoben.
  • Nachtangeln, nach wie vor, nur mit vorheriger Anmeldung. Bitte 30 Minuten vor Beginn vom Nachtangeln am Teich sein, mit gültiger Fischereiabgabemarke und gültigem Personalausweis. Bitte beim Verlassen des Geländes den Angelplatz sauber hinterlassen, ansonsten werden wir die Entsorgungskosten in Rechnung stellen!
  • Das Grillen ist nur in Verbindung mit einem Grill erlaubt. Die Grillkohle sowie sonstiges Grillzubehör müssen dementsprechend selbst entsorgt und dürfen nicht am Angelplatz gelassen werden. Der Angler haftet für die vom Grill entstandenen Schäden.

Wer gegen die Teichordnung verstößt, muss ohne Anspruch auf Entschädigung die Anlage verlassen.

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