Angelteiche Koesterrieth · Forellensee · Angelsee · Forellenteich ·
Brunsbek · Kronshorst
Teichordnung
Beachtet bitte die Teichordnung von den Angelteichen Koesterrieth
und denkt daran, dass wir alle ohne Stress unseren Hobby nachkommen
wollen und einen schönen Tag an einem tollen Gewässer verbringen
wollen.
- Das Betreten der Teichanlage geschieht auf eigene Gefahr.
- Eltern haften für ihre Kinder.
- Im Winter sind die Eisflächen nur nach ausdrücklicher
Genehmigung betretbar.
- Hunde sind auf der ganzen Anlage anzuleinen.
- Das Angeln ist nur mit gültiger Tages- bzw. Nachtkarte
erlaubt die vor dem angeln erworben werden muss.
Für jede NICHT bezahlte Rute wird eine Gebühr in Höhe von
50,00 EUR erhoben.
- Mit dem Erwerb der Angel,- bzw. Tageskarte wird die
Teichordnung ausnahmslos anerkannt.
- Jeder Angler muss beim Kaufen der Angel,- bzw. Tageskarte
seinen gültigen Fischereischein vorzeigen.
- Jeder Angler der nicht in Schleswig Holstein wohnhaft
ist muss die Fischereiabgabe für Schleswig-Holstein vorweisen.
- Ordnungsbehörden bzw. deren Personal sowie der Teichaufsicht
ist auf Verlangen der gültige Fischereischein, die Fischereiabgabe
für Schleswig-Holstein sowie die gültige Angel,- bzw. Tageskarte
vorzulegen.
- Die Angel,- bzw. Tageskarte ist nicht auf andere Personen
übertragbar.
- Jeder Angler muss genügen Abstand zu seinem Angelkollegen
halten.
- Es ist Rücksicht auf andere Angelkollegen zu nehmen
(Lautstärke).
- Jegliches Anfüttern und das Angeln mit Futterkörben
ist verboten!
- Pro Angelrute ist nur ein Haken erlaubt.
- Das Angeln mit Drillingshaken ist verboten, dies gilt
auch für Wobbler, Spinner, Blinker etc..
- Das Reißen der Fische ist strengstens untersagt.
- Das Angeln mit Köderfischen ist untersagt.
- Das Fangen der Fische mit Keschern o.ä. Utensilien ist
verboten.
- Graskarpfen (Ctenopharyngodon idella) dienen der Teichpflege
und dürfen nicht aktiv beangelt werden.
- Karpfen jeglicher Art dienen der Teichpflege und dürfen
nicht aktiv beangelt werden.
- Hechte (Esox lucius) dienen der Teichpflege und dürfen
nicht aktiv beangelt werden.
- Gefangene Fische müssen mit einem Unterfangkescher gelandet
werden.
- Gefangene Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden.
- Gefangene Fische müssen umgehend waidgerecht versorgt
werden mit Ausnahme unserer Pflegefischen, den Karpfen (alle
Arten), diese dienen ausnahmslos der Teichpflege und müssen
schoned zurück gesetzt werden.
Bei Nichteinhaltung erfolgt ein Hausverbot und eine Gebühr
in Höhe von 50,00 EUR
- Das Ausnehmen und Auswaschen gefangener Fische innerhalb
der Teichanlage ist grundsätzlich nicht erlaubt.
- Gefangene Fische dürfen am Teich nicht verkauft werden.
- Die Mülltonnen sind ausschließlich für Kleinteile
wie abgerissene Angelschnüre, Montagen, Haken, leere Futterdosen
und Pappbecher zu verwenden.
- Defektes Angelzubehör, kaputte Stühle, Zelte
und Essenreste gehören NICHT in die Mülltonnen, diese Dinge
sind mitzunehmen und einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen.
- Der Angelplatz ist sauber zu verlassen!
Jeder entsorgt seinen produzierten Müll selbst!
Angelsehne gehört dazu!
Bei Nichteinhaltung wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 EUR
erhoben.
- Nachtangeln, nach wie vor, nur mit vorheriger Anmeldung.
Bitte 30 Minuten vor Beginn des Nachtangelns am Teich sein
mit gültiger Fischereiabgabemarke und gültigem Personalausweis.
Bitte beim Verlassen des Geländes den Angelplatz sauber
hinterlassen, ansonsten werden wir die Entsorgungskosten
in Rechnung stellen!
- Das Grillen ist nur in Verbindung mit einem Grill erlaubt.
Die Grillkohle sowie sonstiges Grillzubehör müssen dementsprechend
selbst entsorgt und dürfen nicht am Angelplatz gelassen
werden. Der Angler haftet für die vom Grill entstandenen
Schäden.
Wer gegen die Teichordnung verstößt, muss ohne Anspruch
auf Entschädigung die Anlage verlassen.
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